PLF Spanien【2022】
Möchten Sie das Spanien-PLF herunterladen? Wenn Sie reisen und nach Spanien einreisen möchten, müssen Sie das Spanien-plf-Formular einreichen. Wir erklären Schritt für Schritt, wo das Spanien-PLF auszufüllen ist.

Passagierstandort aus Spanien
Spanien hat ein neues Formular zur Gesundheitserklärung eingeführt, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern. Alle Personen, die nach Spanien reisen, müssen nun vor der Einreise das Gesundheitskontrollformular (HCF) ausfüllen.
Regierungen auf der ganzen Welt haben als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie ähnliche Gesundheitszertifikate eingeführt. Die bereitgestellten Kontaktdaten und Reiseinformationen können verwendet werden, um ausländische Besucher zu verfolgen und Infektionsraten effektiver zu minimieren.
Daher müssen alle Reisenden, die auf dem See- oder Luftweg nach Spanien einreisen, einschließlich derjenigen, die auf der Durchreise sind, das Gesundheitsformular von SPTH Spanien (Spain Travel for Health) ausfüllen. Es ist wichtig zu beachten, dass das PLF Spanien kein Visum ersetzt.
WER KANN MIT PLF NACH SPANIEN EINREISEN
Alle internationalen Passagiere, einschließlich europäischer Staatsbürger, müssen das Health Tracking Form (FCS) online oder in der SPTH-App (herunterladbar von Google Play und App Store) ausfüllen. Der nach dem Ausfüllen des Formulars generierte QR-Code muss bei der Ankunft den Behörden vorgelegt werden. Handschriftliche Formulare werden nicht mehr akzeptiert. Wenn der Kunde kein elektronisches Gerät besitzt, muss ihm die Fluggesellschaft beim Ausfüllen des Online-Formulars helfen und den QR-Code in Papierform erhalten.
Bei der Anmeldung in der App müssen Kunden angeben, ob sie den obligatorischen COVID-19-Test absolviert haben oder im Besitz eines Impfausweises sind. Bei Fehlen eines gültigen Impfnachweises oder einer Impfbescheinigung müssen die Passagiere bei der Ankunft einen Antigentest durchführen und können mit einer Geldstrafe belegt werden.
Gemäß der Verordnung des Innenministeriums ist die Einreise in das spanische Hoheitsgebiet auf folgende Kategorien von Reisenden beschränkt:
- Einwohner in Rechtslage in der Europäischen Union, Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums, Andorra, Monaco, Vatikan (die heilige Stadt) oder San Marino, mit Belegen, die belegen, dass sie auf dem Weg in dieses Land sind.
- Inhaber eines langfristigen Visums, das von einem Mitgliedstaat oder dem Schengen-Raum ausgestellt wurde, reisen in das betreffende Land.
- Angehörige der Gesundheitsberufe, insbesondere Forscher und Fachkräfte, die sich um ältere Menschen kümmern, die zu oder von ihrem Arbeitsplatz reisen.
- Personal aus dem Verkehrssektor, Seeleute und Luftfahrtpersonal, das für die Luftverkehrstätigkeit unerlässlich ist.
- Diplomatisches, konsularisches, internationales, militärisches, ziviles und humanitäres Personal bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Studierende, die ihr Studium in einem Mitgliedstaat oder einem mit dem Schengen-Raum assoziierten Staat abgeschlossen haben und im Besitz einer entsprechenden langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums sind, sofern sie in das Studienland einreisen und die Einreise während des Studienjahr oder in den 15 Tagen davor. Wenn das Ziel Spanien ist und die Aufenthaltsdauer weniger als oder gleich 90 Tage beträgt, muss nachgewiesen werden, dass das Studium an einer zugelassenen Bildungseinrichtung im Anschluss an ein Vollzeitprogramm und an einem Ort durchgeführt wird, der zur Zertifizierung führt oder Abschluss.
- Hochqualifizierte Arbeitskräfte, deren Fähigkeiten unerlässlich sind und deren Eintritt nicht verzögert werden kann, die nicht aus der Ferne ausgeübt werden können, einschließlich Teilnehmer an hochrangigen Sportwettbewerben, die in Spanien stattfinden. Diese Umstände müssen durch Belege belegt werden.
- Personen, die aus zwingenden familiären Gründen reisen, sind ordnungsgemäß autorisiert.
- Personen, die im Falle höherer Gewalt oder dringender Notwendigkeit Belege vorlegen oder deren Einreise aus humanitären Gründen genehmigt wird.
- Normale Einwohner von Ländern, die kein Risiko darstellen: unter der Bedingung, dass Sie direkt aus diesen Ländern reisen, nur in die anderen genannten Länder reisen oder nur über einen internationalen Flughafen in die Länder reisen, die nicht auf der Liste aufgeführt sind. Die Gegenseitigkeit für Einwohner von China und den Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau muss noch überprüft werden. Diese Liste wird wöchentlich aktualisiert.
- Personen, die einen Impfausweis vorlegen und mitreisende Kinder unter 12 Jahren. Nicht geimpfte begleitende Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren müssen ebenfalls einen Impfausweis vorlegen. Impfbescheinigungen müssen von den zuständigen Behörden des Abgangslandes ausgestellt werden und sind zulässig, sofern seit der Verabreichung der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Zugelassene Impfstoffe sind solche, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und/oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt sind (vorbehaltlich der Überprüfung durch die Gesundheitsbehörden). Der Impfausweis muss in Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch verfasst sein. Für andere Sprachen muss eine gültige amtliche Übersetzung beigefügt werden.
Was muss auf dem Impfpass stehen, damit er gültig ist?
Auf dem Impfausweis müssen unter anderem folgende Angaben erscheinen:
- Vor- und Nachname des Inhabers.
- Das Datum der Impfung, das das Datum der letzten Dosis angibt.
- Die Art des verabreichten Impfstoffs.
- Die Anzahl der verabreichten Dosen / die volle Dosis.
- Das Ausgabeland.
- Angabe der Behörde, die den Impfausweis ausstellt.
Welche Passagiere können nicht nach Spanien einreisen?
Passagieren, die diesen Kategorien angehören, aber die vom spanischen Gesundheitsministerium festgelegten COVID-19-Gesundheitskontrollverpflichtungen nicht einhalten, wird der Zugang nach Spanien aus Gründen der öffentlichen Gesundheit verweigert.
Für Flüge (direkt oder mit Zwischenstopp) von Flughäfen in Brasilien oder Südafrika zu einem Flughafen im Königreich Spanien gelten vom 26. März 2021 bis 3. August 2021 vorübergehende Beschränkungen. Nur Spanier/Andorraner und Ausländer Einwohner Spaniens/Andorras regelmäßig in das Land einreisen dürfen, sowie Transitpassagiere, deren Zielland ein Land ist, das nicht zum Schengen-Raum gehört und die einen Zwischenstopp von weniger als 24 Stunden einlegen, ohne die Transitzone des spanischen Flughafens zu verlassen .
Personen, die nach Spanien auf dem Luftweg (Direktflug oder mit Zwischenlandung) von einem Flughafen in einem Drittland ankommen, der gemäß der Verordnung des spanischen Gesundheitsministeriums (Indien) einer Quarantänepflicht unterliegt, können nur in den Fällen d) e) und i), mit Ausnahme von Einwohnern in Spanien oder Andorra oder spanischen Staatsbürgern und deren Verwandten (Ehepartner, Partner, mit denen sie eine offizielle Ehe haben und Vorfahren / Nachkommen), die mitreisen oder nachziehen.
Passagiere auf der Durchreise zu einem Ziel außerhalb des Schengen-Raums müssen die für ihr Ziel erforderlichen Dokumente mitbringen. Sie müssen sich weniger als 24 Stunden in der internationalen Transitzone aufhalten.
Quarantäne Spanien in plf-Form
Mit der Unterzeichnung des plf-Spanien-Formulars erklärt sich der Passagier damit einverstanden, bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Fieber, Husten oder Kurzatmigkeit) für 10 Tage ab seiner Einreise nach Spanien eine Quarantäne in seinem Zuhause oder an seinem Wohnort einzuhalten Symptome des Coronavirus und rufen Sie die entsprechenden Gesundheitsbehörden an.
Wann erhalte ich den Spanien-PLF?
Sobald Sie das Spanien-plf-Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie einen QR-Code, den Sie der Einwanderungsbehörde am Flughafen vorzeigen müssen.
Was sind die COVID-19-Testanforderungen für Spanien?
Nur geimpfte Passagiere aus Nicht-EU/EWG-Staaten dürfen aus nicht zwingenden Gründen oder zu touristischen Zwecken unter folgenden Bedingungen nach Spanien reisen. Reisende aus ausgenommenen Ländern der folgenden Liste werden ebenfalls ohne Vorlage eines Impfpasses oder COVID-19-PCR-Tests zugelassen.
PLF Spanien-Antrag
Um das Spanien-plf-Formular anzufordern, rufen Sie diese Seite auf und füllen Sie das Formular aus. Sobald Sie auf diesen Abschnitt zugreifen, müssen Sie nur Ihre Nationalität und Ihr Wohnsitzland auswählen und die Schritte zum Ausfüllen des Spanien-PLF fortsetzen, und Sie können in dieses Land reisen. Greifen Sie schnell auf das offizielle Formular zu, um nach Spanien fliegen zu können:
Hinweis: Der PLF Spanien ist ein obligatorisches Formular für die Einreise nach Spanisch Staatsgebiet, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit (auch europäische Bürger unterliegen dieser Verpflichtung) und unabhängig von ihrer Transportart: per Flugzeug, Schiff oder Land (Auto, Bus, Zug) inbegriffen.
Die Informationen in diesem Artikel wurden am 01.09.2022 unter: https://evisa.express/en/europe/spain-locator-form/applicationform abgerufen und was heute in diesem Beitrag beschrieben wird, kann aufgrund sich ändernder Umstände von die aktuelle Pandemie und die neuen Vorschriften, die jede Regierung anwenden kann.
Empfehlungen für Reisen nach Spanien
Das Tragen einer Maske ist während der gesamten Reise obligatorisch, sollte die Maske Sie überfordern, empfehlen wir die Verwendung von Masken mit langen Gummibändern. Spanische Flughäfen sind nur für Passagiere mit einem Ticket oder einer Bordkarte zugänglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums und der Website des Gesundheitsministeriums.
Passagiere DÜRFEN NICHT REISEN, wenn sie ähnliche Symptome wie COVID 19 haben (Fieber, Husten, Atemnot), wenn bei ihnen in den letzten 14 Tagen COVID 19 diagnostiziert wurde oder wenn sie Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID 19 hatten die letzten zwei Wochen.
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WENN Sie Informationen aus anderen Ländern benötigen, um die entsprechenden Formulare auszufüllen, kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Passagierstandortformulars für die Reise.